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Externer Datenschutzbeauftragter

Es gewinnt nicht, wer Bedrohungen am besten verhindert.
Gewinner werden diejenigen sein, die Risiken am effektivsten managen!

(Bruce Schneier) 

Dieser unterstützt Sie bei der Erarbeitung, Einführung und Durchführung der geforderten Maßnahmen der jeweiligen Datenschutzgesetzgebung. Grundsätzlich muss die Person des Datenschutzbeauftragten nicht dem eigenen Betrieb angehören. Auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist zulässig.
Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personen sollen davor geschützt werden, dass Sie durch den Umgang mit ihren Daten in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt werden.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gerade für kleinere und mittelständige Unternehmen interessant, denn er erspart die Ausbildung eigener Mitarbeiter, bindet keine Kapazitäten und verhindert Konflikte zwischen Datenschutzgesetz und den anderen Aufgaben der Mitarbeiter.
Deshalb können wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zur Verfügung stellen.

Die Vorteile eines externen DSB

  • Kalkulierbare Kosten durch ein definiertes Zeitbudget
  • keine Nebenkosten für z. B. Weiterbildung
  • kurzfristig verfügbar
  • schwerpunktmäßig einsetzbar
  • hohe Fachkunde
  • kein "Kündigungsschutz"

Gern bieten wir Ihnen einen Externen Datenschutzbeauftragten, ausgebildet nach dem Ulmer Modell und zertifiziert als ISO 27001 Auditor auf Basis von IT-Grundschutz, als kompetenten Partner für Ihr Unternehmen an.

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